Allgemeine Bestimmungen
Gültigkeit
Der Vertrag ist rechtsgültig nachdem die gesamte Miete an den Vermieter überwiesen wurde. Inwiefern die volle Miete nicht bis zum vertraglich festgelegten Datum überwiesen wird, ist der Vertrag ungültig und die bis dahin geleistete Miete verbleibt beim Vermieter.
Kaution
Die Kaution in Höhe von 1500€ oder 2000€ (zahlbar in Bar oder mit Kreditkarte - Visa, Mastercard, Diners) muss bei der Übernahme des Schiffes vom Mieter hinterlegt werden. Der Betrag wird in voller Höhe rückerstattet inwiefern das Schiff rechtzeitig und unbeschädigt am vereinbarten Ort zurückgegeben wird. Falls gewisse Ausrüstung, einzelne Teile des Schiffes oder das Schiff selbst in Verlust geraten oder beschädigt werden, zieht der Vermieter einen bestimmten Betrag je nach Aufwand der notwendigen Kosten für die Reparatur, Anschaffung oder den Kauf von Ausrüstung oder einzelner Bootsteileb ab, maximal den vollen Wert der Kaution. Inwiefern auf Grund mangelnder Motorölmenge ein Motorschaden entsteht, wird dieser nicht von der Versicherung gedeckt. Der Mieter ist diesbezüglich verpflichtet regelmässig den Motorölstand zu überprüfen und den Vermieter über alle Unregelheiten zu informieren. Der Mieter muss das Schiff am vertraglich vereinbarten Ort rechtzeitig zurück bringen. Kommt es zu einer nicht angemeldeten oder vereinbarten Verspätung und der Mieter mit dieser Verpflichtung somit in Verzug, so erklärt der Mieter sich einverstanden für jede über den Charterzeitraum hinausgehende Stunde dem Vermieter Kosten in Höhe von 50€ zu bezahlen. Die Verspätung kann nur durch höhere Gewalt gerechtfertigt werden.
Dienstleistung
Die Dienstleistung beinschliesst den Gebrauch des Schiffes ein. Die Liegekosten werden nur im Heimathafen Yacht Club Baotić in Seget Donji vom Vermieter gedeckt. In allen anderen Marinas oder Stafthäfen muss der Mieter für die Liegekosten selbst aufkommen. Der Treibstofftank muss bei der Rückgabe des Schiffes voll gefüllt sein.
Kosten während der Nutzung des Schiffes
Nach Übernahme des Schiffes übernimmt der Mieter alle Kosten für Öl, Wasser und alle anderen Utensilien sowie die Kosten für die Behebung etwaiger Schäden oder Mängel die nicht auf eine natürliche Abnutzung der Segelyacht zurückzuführen sind, vorausgesetzt er hat sich zuvor eventuelle Mängel die keinen Einfluss auf eine sichere Führung Einfluss haben vom Vermieter erklären lassen. Wenn ein Schadensfall oder ein Mangel aufgrund natürlicher Abnutzung des Schiffes auftritt, hat der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter das Recht die Mängel fachmänisch beheben zu lassen. Die deshalb entstehenden Kosten werden vom Vermieter nachträglich beglichen.
Haftung vom Mieter
Der Mieter haftet für jegliche Handlungen und Unterlassungen die eine Haftung seitens des Vermieters zu einer dritten Person veranlasst. Diese sind vom Mieter im Ganzen zu ersetzen. Der Mieter haftet für das Schiff wenn es seitens irgendeiner staatlichen Behörde wegen regelwidriger und illegaler Handlungen während der vereinbarten Charterperiode beschlagnahmt wird.
Reiserücktrittregelung
Inwiefern der Mieter aus egal welchen Grund nicht in der Lage ist das Schiff laut Vertrag zu übernehmen, kann er eine andere Person ausfindig machen, die alle aus dem Vertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten übernehmen kann. Wenn kein Ersatz gefunden wird, behält der Vermieter - 40% der Mietzins bei Kündigung bis einem Monat vor Charterbeginn, - 100 % der Mietzins bei Kündigung unter einem Monat vor Charterbeginn.
Übergabeprotokoll
Die Übergabe des Schiffes erfolgt bis spätestens um 17:00 Uhr am Ankunftstag, und die Rückgabe bis spätestens 09:00 Uhr am Abreisetag. Der Vermieter ist verpflichtet das Schiff in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Inwiefern der Vermieter das Schiff verspätet übergibt, trägt der Mieter gemäß voraussetzlicher Vereinbarung mit dem Vermieter Anspruch auf eine Verlängerung der Charterperiode die der Zeit der verspäteten Schiffsübergabe entspricht. Inwiefern der Vermieter nicht in der Lage ist das vertragliche Schiff oder ein desgleichen anderes Schiff auch 24 Stunden nach Übergabefrist zu übergeben, trägt der Mieter Anspruch auf eine Mietzinsrückgabe die dem vollen Wert des Charters oder der Höhe der nicht genutzten Tage entspricht. Der Vermieter ist verpflichtet alle größeren Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Im Gegensatz ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter das gleiche oder ein besseres Schiff zur Verfügung zu stellen. Innerhalb der Mängelbehebungszeit, während welcher die Fahrt mit dem Schiff nicht möglich ist, trägt der Vermieter die Liegeplatzkosten des Schiffes, ausser wenn der Mieter das Schiff auch während der Schadenbehebungszeit für seine Unterkunft nutzen sollte. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet den Zustand des Schiffes und der Ausrüstung laut Ausstattungsliste zu prüfen und diese zu unterschreiben. Alle Beanstandungen müssen vor Antritt der Reise gemacht werden. Alle vorhandenen Mängel und Schäden am Schiff oder an der Ausrüstung die während der Übergabe vom Vermieter nicht wahrgenommen wu rden, berechtigen den Mieter nicht zur Herabsetzung der Mietzins. Haustiere am Schiff sind verboten (ausser vorher vereinbart). Der Mieter ist verpflichtet das Schiff vor Rückgabe in einen sauberen Zustand zu bringen.
Versicherung
Alle Schiffe sind laut Bestimmungen der jeweiligen Versicherung Haftpflichtund Vollkasko versichert. Jede fehlende oder verspätete Schadensmeldung die normalerweise durch die Versicherung gedeckt ist, wird nicht anerkannt. Als Folge einer fehlenden oder verspäteten Schadensmeldung muss der Mieter persönlich für den Schaden aufkommen, maximal in Höhe Selbstbehalt. Persönliches Eigentum jedes einzelnen Besatzungsmitgliedes ist nicht versichert. Die Besatzung ist versichert.
Allgemeine Bestimmungen
Der Mieter ist verpflichtet nur innerhalb der Territorialgewässer der Republik Kroatien das Schiff zu führen (jede Ausnahme ist mit einer vorherigen schriftlichen Genehmigung bedingt). Weiters erklärt der Mieter sich das Schiff nicht an dritte Personen zu geben, an Regatten teilzunehmen, das Schiff nicht für kommerzielle Zwecke, Berufsfischerei, Segelschule und ähnliches zu nutzen, nur bei guten Wetterverhältnissen und guter Sicht zu führen, alle Zoll- und andere Vorschriften und Regeln zu beachten, keine Waren oder Personen gegen Entgelt zu befördern, das Schiff nur in den für die Schifffahrt erlaubten Fahrtzonen gewissenhaft zu führen und für die Ausrüstung zu sorgen. Das Schleppen von anderen Schiffen ist nur nach Vereinbarung mit dem Vermieter erlaubt. Im Fall einer Havarie oder eines Unfalls muss der Mieter unverzüglich den Vermieter benachrichtigen und den Verlauf des Geschehens schriftlich berichten und diesen wenn notwendig und nach Vereinbarung mit dem Vermieter vom Hafenkapitän, Arzt oder einer zuständigen Behörde beglaubigen lassen. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter den Verlust, die Beschlagnahmung, den Entzug oder das Fahrtverbot ausgestellt von den zuständigen Behörden sofort dem Vermieter zu übertragen. Bei Nichteinhaltung der oben angegebenen Pflichten haftet der Mieter persönlich und übernimmt die Verantwortung für alle Folgeschäden. Eine Beschädigung des Schiffrumpfes zieht eine Inspektion an Land nach, was zu Lasten des Mieters fällt.
Nutzung der Besegelung
Der Mieter ist verpflichtet nur eine dem Rigg und den Wetterverhältnissen angepasste Segelfläche zu führen, den Motor bei Schräglage nicht laufen zu lassen und nur so lange unter Motor zu fahren solange das auch notwendig ist. Bei Windstärken von über 30 Knoten sind die Segel dementsprechend zu reffen oder ganz einzuholen. Der Mieter verpflichtet sich nicht in ihm unbekannte Gebiete zu segeln ohne vorher die Seekarten genau durchstudiert zu haben. Die Nutzung von Navigationslichtern und Wache ist bei Nachtfahrten pficht.
Auslaufregeln
Das Auslaufen ist bei Windstärken von über 30 Knoten, bei untersagten Schiffsverkehr seitens der zuständigen Behörden, bei Schäden oder nicht ordnungsgemäßem Zustand des Motors, der Segel, dem Kompass oder Tauwerk, Navigationsleuchten, Sicherheitsausrüstung oder ähnlichem untersagt. Weiters ist das Auslaufen lediglich mit ausreichendem Treibstoffvorrat, bei guten Wetterverhältnissen und einem einwandfreiem Zustand der Segelyacht erlaubt.
Notwendige Lizenzen
Der Mieter/Bootsführer oder ein anderes Crewmitglied erklärt sich einen gültigen Bootsführerschein für die Führung des Schiffes und die dazu gehörige Funklizenz zu besitzten.
Führungsfähigkeit vom Bootsführer
Der Mieter ist auf Antrag des Vermieters verpflichtet seine Führungsfähigkeit oder die eines Besatzungsmitgliedes dem die Führung des Schiffes überstellt ist nachzuweisen, und diese bei einer Probefahrt auf dem Meer vorzuführen. Falls der Vermieter die vorgezeigten Kentnisse als unzureichend erklärt, so kann der Vermieter den Vertrag auflösen oder einen beidseitig akzeptablen Bootsführer beauftragen, der das Schiff für so lange Zeit zu führen hat wie es für die Sicherheit des Schiffes und der Crewmitglieder notwendig ist. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Mieter.
Beschwerden
Es werden nur schriftliche Beschwerden in Betracht gezogen die bis zur Rückgabe des Schiffes und mit eigenhändiger Unterschrift des Vermieters und des Mieters versehen eingereicht sind. Nachträgliche Vereinbarungen
Nachträgliche Vereinbarungen
müssen in schriftlicher Form verfasst werden. Falls Streitigkeiten auftreten die auf friedlichem Wege nicht zu lösen sind, wird der Streitfall an das zuständige Gericht in Kastela übertragen und unterliegt den Vorschriften der Republik Kroatien. Sind einzelne Vertragsbestimmungen ungültig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig. Ungültig oder unwirksam dezidierte Bestimmungen werden in diesen Fall mir einer Bestimmung vereinbart, die der Bestimmung beim Vertragabschluss gleich wäre wenn diese Nichtigkeit oder Unwirksamkeit zu dem Zeitpunkt bekannt gewesen wäre. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Zusagen oder Änderungen sind in schriftlicher Form zu übergeben.