Der Mietpreis beinhaltet meistens die Anmietung des Schiffes mit Standardausrüstung, während die Ausgaben für den Yachthafen (Parkplatz, Anbindung u.ä.), Benzin, den Skipper/die Hostesse (auβer bei den Schiffen mit Besatzung) und Ausgaben für andere optionale oder obligatorische Zuschläge, nicht im Preis enthalten sind. Der üblichste obligatorische Zuschlag ist „Transit log“ oder „Charter pack“ (jedes Unternehmen hat sein eigenes Ausdruck). Darunter versteht man meistens Endreinigung, Bettwäsche und eineTaucherkontrolle des Schiffes (der Inhalt unterscheidet sich bei jedem Unternehmen).
Kautionsversicherung
Manche Charterunternehmen bieten Kautionsversicherung; meistens in der Form von dem „nicht rückzahlbaren“ + „rückzahlbaren“ Teil. Das heiβt, dass Sie den „nicht rückzahlbaren“ Teil bezahlen werden (etwa 10% des Gesamtkautionsbetrags) und den kleineren „rückzahlbaren“ Teil behalten werden, der im Falle, dass es keinen Schaden gibt, zurückerstattet wird. Wenn der Schaden am Schiff entstanden ist, ist das Verfahren gleich wie bei der Zahlung der vollen Hinterlegung-Kaution, mit dem Unterschied, dass nur dieser kleinere Betrag bezahlt werden muss. Wenn die Kautionsversicherung als „nicht rückzahlbar“ angeboten wird, als Einmalzahlung, ist die Haftigkeit für den potentiell entstandenen Schaden mit diesem Betrag gedeckt.